Bünsdorf | Wohngebietsentwicklung "Auenland"
Der Gemeindevertretung liegen mehrere Entwürfe für ein Wohngebiet "Auenland" im Südosten von Bünsdorf vor. Die GV möchte frühzeitig in die Bürgerbeteiligung gehen sowie erfahren, welchen Entwurf Sie präferieren und welche Anregungen Sie geben können.
Darum geht‘s
Den Bürgermeister der Gemeinde Bünsdorf erreichen zahlreiche Bauplatz-Anfragen. Es liegen mündliche und schriftliche Interessensbekundungen vor, insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern aus Bünsdorf und den Hüttener Bergen. Die Potenziale zur innergemeindlichen Bebauung sind fast vollständig ausgeschöpft und bestehende freie Bauplätze größtenteils nicht verkäuflich.
Die Gemeindevertretung sieht in der Bereitstellung von Bauland einen wichtigen Baustein, um attraktiv zu bleiben und um die gemeindliche Infrastruktur langfristig erhalten zu können. Daher soll ein neues Wohngebiet bereitgestellt werden. Die Gemeinde steht im Planungsverfahren noch am Anfang. Es wurden verschiedene Konzepte für ein Wohngebiet entworfen, von denen bisher die 3 dargestellten Entwürfe in die weitere Beratung einbezogen werden sollen.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei der Entwicklung des Wohngebiets frühzeitig einbezogen werden. Bitte bewerten Sie die drei Konzepte und äußern Sie Ihre Wünsche und Anregungen. Die Gemeindevertretung bedankt sich bereits jetzt für Ihre Beteiligung.
Fragen zum Vorhaben können erst nach Abschluss der Beteiligung beantwortet werden. Dies wird gebündelt in einem Ergebnisdokument zur Beteiligung (Klick Bereich Ergebnis) erfolgen.
Lage des potenziellen Baugebiets
Bild: OpenStreetMap
Übersicht über die Konzepte
Bild: Bernd Schürmann Planungsbüro Stadt Raum Plan, Itzehoe
Vorstellung der drei Konzepte
Um den Bünsdorferinnen und Bünsdorfern zu ermöglichen, auch im Alter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können, wird bei der Erarbeitung von Konzepten großer Wert auf altersgerechtes Wohnen bzw. Mehrgenerationenwohnen gelegt. In dieser Entwicklung sieht die Gemeindevertretung auch eine Chance, neue Gesundheitsinfrastruktur - z. B. in Form einer Gemeindeschwester - für Bünsdorf zu schaffen.
Darüber hinaus legt die Gemeindevertretung Wert auf die Schaffung von Mietwohnraum für junge Erwachsene in der Phase zwischen Auszug und Kauf von Eigentum. Es ist außerdem von hoher Bedeutung ein neues Baugebiet möglichst ökologisch zu gestalten. Insgesamt sollen bis zu 40 neue Wohneinheiten (nicht Bauplätze) geschaffen werden. Dafür sind in den Entwürfen Bauplätze für Ein- und auch für Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Bild: Bernd Schürmann Planungsbüro Stadt Raum Plan, Itzehoe
Konzept A-I
Bild: Bernd Schürmann Planungsbüro Stadt Raum Plan, Itzehoe
Merkmale:
- Wohnungstypenmix: 5 - 6 WE in Sonderwohnformen, 12 Einzelhäuser, 8 Doppelhaushälften, 2 Geschosswohnungsgebäude (ca. 2 x 6 WE)
- 2 Bauabschnitte möglich
- Verkehrliche Erschließung über 2 Stichstraßen mit Wendeanlagen
- Stellplätze für Sonderwohnformen entlang der Erschließungsstraße
- Stellplätze der Einzelhäuser und Doppelhäuser sowie des Geschosswohnungsbaus auf den Grundstücken
- Zentraler Grünzug als Trennung von 2 Bauabschnitten (Aufnahme Oberflächenwasser, Aufenthaltsort)
- Straßenbäume
- Südliche Ortsrandeingrünung
- Sicherung der beiden Knicks
Konzept A-II
Bild: Bernd Schürmann Planungsbüro Stadt Raum Plan, Itzehoe
Merkmale:
- Wie A-I außer im Wohnungstypenmix
- Wohnungstypenmix: 5 - 6 WE in Sonderwohnformen, 16 Einzelhäuser, 8 Doppelhaushälften, 1 Geschosswohnungsgebäude (ca. 6 WE)
Konzept B
Bild: Bernd Schürmann Planungsbüro Stadt Raum Plan, Itzehoe
Merkmale:
- Wohnungstypenmix: 16 Reihenhäuser, 10 Einzelhäuser, 8 Doppelhaushälften, 2 Geschosswohnungsgebäude (ca. 2 x 6 WE)
- 2 Bauabschnitte schwierig
- Verkehrliche Erschließung über eine große „Schleife“ – Wendeanlagen sind entbehrlich
- Stellplätze für Reihenhäuser entlang der Erschließungsstraße oder gegenüber den Nordfassaden der Reihenhäuser
- Stellplätze der Einzelhäuser, Doppelhäuser sowie des Geschosswohnungsbaus auf den Grundstücken
- Grünanlage auf höchster Kuppe an der Straße „Steinrade“ in Kombination mit Brunnenanlage
- Straßenbäume
- Südliche Ortsrandeingrünung
- Sicherung der beiden Knicks und Quartierseingrünung entlang „Steinrade“
- Begrünung der Stellplätze (Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau)
Aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Die Gemeinde hat einen sogenannten Aufstellungsbeschluss (nach §2(1) BauGB) gefasst. Das bedeutet, dass die Gemeinde erste Überlegungen zu den Planungszielen (hier: Mehrgenerationenwohnen, ökologische Gestaltung und Bauplätze) angestellt hat. Außerdem hat die Gemeindevertretung dem Planungserfordernis und den Planungszielen grundsätzlich zugestimmt.
Es wurden drei Entwürfe bzw. Konzepte für das Baugebiet erstellt. Im nächsten Schritt möchte die Gemeinde Ihre Anregungen erfahren und darüber in ihren Sitzungen beraten.
Nach Erstellung des Vorentwurfs gibt es noch viele weitere Planungsschritte bis der Bebauungsplan endgültig beschlossen wird. Diese Schritte führen wir nachfolgend auf:
Das gesamte Verfahren, das eine Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplans beinhaltet, wird regelmäßig im Rahmen der öffentlichen Sitzungen von Gemeindeausschluss und Gemeindevertretung beraten.
Contact for questions
Amt Hüttener Berge
-Der Amtsdirektor-
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Telephone: 04356 9949-323
Online participation
-
Abstimmung: Welche Konzepte entsprechen Ihren Vorstellungen?
Abstimmung: Welche Konzepte entsprechen Ihren Vorstellungen?
Type of participation: poll
66 Contributions -
Anregungen: Zu den Entwürfen und im Allgemeinen
Anregungen: Zu den Entwürfen und im Allgemeinen
Type of participation: text review
4 Contributions
Final Results
Die Beteiligung wurde am 31.05.2022 beendet. Über die Ergebnisse der Beteiligung wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.06.2022 beraten.
Das gesamte Verfahren, das eine Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplans beinhaltet, wird regelmäßig im Rahmen der öffentlichen Sitzungen von Gemeindeausschluss und Gemeindevertretung beraten.Die Gemeindevertretung nimmt Ihr Votum sehr ernst. Bitte nehmen Sie aber zur Kenntnis, dass die Entscheidung der Gemeindevertretung für eines der Konzepte aus triftigem Grund trotzdem abweichend ausfallen könnte.