Sehestedt | Bebauungsplan Nr. 8 - Wohngebiet Sehestedt-Süd
Die Gemeindevertretung hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 zur Entwicklung eines Wohnbaugebietes im Bereich Sehestedt-Süd gefasst. Auf dieser Plattform sollen die Bürger/innen frühzeitig eingebunden werden.
Ergebnis (Stand: 05.06.2023)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für Ihre wertvollen Beiträge und die sachliche Diskussion zum geplanten Wohnbaugebiet. Die Gemeinde Sehestedt wird im Rahmen des Bauleitplanungsverfahrens über Ihre Anregungen und Hinweise beraten und, gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro, über deren Umsetzbarkeit entscheiden. Die Gemeindevertretung sowie der Bau-, Wege- und Umweltausschuss informieren regelmäßig im Rahmen Ihrer Sitzungen über den Sachstand des Bauleitplanungsverfahrens. Sitzungstermine und -protokolle finden Sie unter https://amt-huettener-berge.ris-portal.de/web/ratsinformation/gremien. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung nicht auf Ihre Fragen eingehen können. Für Fragen eignen sich stattdessen die Sitzungen der Gemeindevertretung und -ausschüsse.
Freundliche Grüße Ihr Bürgerbeteiligungs-Team Amt Hüttener Berge
Darum geht´s
Die Gemeindevertretung Sehestedt hat in ihrer Sitzung am 21.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 zur Entwicklung eines Wohnbaugebietes im Bereich Sehestedt-Süd "südlich der Straße Zufriedenheit, westlich der Bovenauer Straße" gefasst. Mit dem Aufstellungsbeschluss bekundet die Gemeinde ihren grundsätzlichen Willen, in dem gekennzeichneten Gebiet ein Wohngebiet auszuweisen. Mit den Planungen und Ideen wird daher erst begonnen und die Behörden werden erstmalig in die Planung einbezogen.
Der Flächenbereich, mit einer Gesamtgröße von rd. 3,5 ha, soll durch einen Bebauungsplan entwickelt und dabei über eine Zuwegung von der Bovenauer Straße erschlossen werden sowie an die bestehende Straße Zufriedenheit anschließen.
Vorgesehen ist das Gebiet mit einem gemischten Bebauungskonzept durch Schaffung von Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken, altengerechten Wohnraum, ggf. sozial geförderten Wohnraum im Sinne der vereinbarten Strukturziele der Kooperationsraumvereinbarung zur wohnbaulichen Entwicklung im Amt Hüttener Berge zu entwickeln.
Die Gemeindevertretung sieht in der Bereitstellung von Bauland einen wichtigen Baustein, um attraktiv zu bleiben und um die gemeindliche Infrastruktur langfristig erhalten zu können. Daher soll ein neues Wohngebiet entwickelt werden. Die Gemeinde steht im Planungsverfahren noch ganz am Anfang.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei der Entwicklung des Wohngebiets frühzeitig einbezogen werden. Bitte geben Sie Ihre Anregungen und Hinweise zu den weiteren Planungen ab. Die Gemeindevertretung bedankt sich bereits jetzt für Ihre Beteiligung.
In der gleichen Sitzung hat die Gemeindevertretung die Änderung des Flächennutzungsplans für eben dieses Wohngebiet und eine Fläche von 1,2 ha Mischgebiet beschlossen.
Bitte beachten Sie:
Ihre Antworten werden gemeinsam mit Ihrem Benutzernamen angezeigt. Je nach Ihrer Angabe kann das Ihr Name oder Ihr Pseudonym sein.
Ihre Hinweise werden seitens der Gemeinde frühzeitig aufgenommen und im weiteren Planverfahren in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro geprüft.
Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir bei der Bürgerbeteiligung nicht auf Ihre Fragen eingehen können. Auf dieser Plattform werden daher keine Fragen beantwortet. Für Fragen eignen sich stattdessen die öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und –ausschüsse.
Lage des potenziellen Baugebietes
Übersichtsplan
Aktueller Stand und weiteres Verfahren
Die Gemeinde hat bislang einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 8 zur Entwicklung eines Wohnbaugebietes gefasst.
Für die Entwicklung des Baugebietes ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Rahmen eines Bauleitverfahrens erforderlich.
Bevor ein erstes Bebauungskonzept bzw. ein Vorenwurf für das potentielle Baugebiet erstellt werden kann, muss zunächst eine Grundlagenermittlung (Erstellung Lage- und Höhenplan, Bodensondierungen, Entwässerungskonzept etc.) erfolgen.
Außerdem möchte die Gemeinde hiermit bereits frühzteitig die Bürger/innen einbinden und um Abgabe von Hinweisen und Anregungen bitten, die im weiteren Planverfahren sodann geprüft werden.
Nach Erstellung des Vorentwurfs gibt es noch viele weitere Planungsschritte bis der Bebauungsplan endgültig beschlossen wird. Den Ablauf eines Bauleitverfahrens (im Regelverfahren) führen wir nachfolgend auf:
Contact for questions
Herr Wulf
Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Telephone: 04356-9949323
Online participation
Welche Anregungen und Hinweise möchten Sie Ihrer Gemeindevertretung zu dem geplanten Wohngebiet mitgeben?
Welche Anregungen und Hinweise möchten Sie Ihrer Gemeindevertretung zu dem geplanten Wohngebiet mitgeben?
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Welche Anregungen und Hinweise möchten Sie Ihrer Gemeindevertretung zu dem geplanten Wohnbaugebiet mitgeben?
Welche Anregungen und Hinweise möchten Sie Ihrer Gemeindevertretung zu dem geplanten Wohnbaugebiet mitgeben?
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Final Results
Stand: 05.06.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für Ihre wertvollen Beiträge und die sachliche Diskussion zum geplanten Wohnbaugebiet. Die Gemeinde Sehestedt wird im Rahmen des Bauleitplanungsverfahrens über Ihre Anregungen und Hinweise beraten und, gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro, über deren Umsetzbarkeit entscheiden.
Die Gemeindevertretung sowie der Bau-, Wege- und Umweltausschuss informieren regelmäßig im Rahmen Ihrer Sitzungen über den Sachstand des Bauleitplanungsverfahrens. Sitzungstermine und -protokolle finden Sie unter: https://amt-huettener-berge.ris-portal.de/web/ratsinformation/gremien.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung nicht auf Ihre Fragen eingehen können. Für Fragen eignen sich stattdessen die Sitzungen der Gemeindevertretung und -ausschüsse.
Freundliche Grüße
Ihr Bürgerbeteiligungs-Team
Amt Hüttener Berge