Ascheffel | Wohngebietsentwicklung
Die Gemeindevertretung hat den Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Wohnbaugebietes auf einer Fläche am Ortsausgang an der K53 in Richtung Brekendorf beschlossen. Auf dieser Plattform sollen die Bürger/innen frühzeitig beteiligt werden.
Darum geht´s
Die Gemeindevertretung Ascheffel hat in ihrer Sitzung am 09.11.2021 den Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Wohnbaugebietes auf einer Fläche am Ortsausgang an der K53 in Richtung Brekendorf gefasst.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine ca. 1,34 ha Fläche, die derzeit teilweise landwirtschaftlich genutzt wird und zum Teil ruinenartige Gebäudeteile aufweist, die abgängig sind.
Die Erschließung und Vermarktung des zukünftigen Baugebietes wird unter Einhaltung von gemeindlichen Vorgaben durch einen Investor erfolgen.
Die Gemeindevertretung sieht in der Bereitstellung von Bauland einen wichtigen Baustein, um attraktiv zu bleiben und um die gemeindliche Infrastruktur langfristig erhalten zu können. Daher soll ein neues Wohngebiet entwickelt werden. Die Gemeinde steht im Planungsverfahren noch am Anfang.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei der Entwicklung des Wohngebiets frühzeitig einbezogen werden. Bitte geben Sie Ihre Anregungen und Hinweise zu den weiteren Planungen ab. Die Gemeindevertretung bedankt sich bereits jetzt für Ihre Beteiligung.
Bitte beachten Sie:
Ihre Antworten werden gemeinsam mit Ihrem Benutzernamen angezeigt. Je nach Ihrer Angabe kann das Ihr Name oder Ihr Pseudonym sein.
Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir bei der Bürgerbeteiligung nicht auf Ihre Fragen eingehen können. Auf dieser Plattform werden daher keine Fragen beantwortet. Für Fragen eignen sich stattdessen die öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und –ausschüsse.
Lage des potentiellen Baugebietes
Auszug Luftbild
Auszug topographische Karte
Aktueller Stand und weiteres Verfahren
Die Gemeinde hat bislang einen Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Wohnbaugebietes gefasst.
Für die Entwicklung des Baugebietes ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Rahmen eines Bauleitverfahrens erforderlich.
In einem nächsten Schritt wäre der sogenannte Aufstellungsbeschluss (nach §2(1) BauGB) zu fassen, um das Bauleitverfahren formell einzuleiten.
Bevor ein erstes Bebauungskonzept bzw. ein Vorenwurf für das potentielle Baugebiet erstellt werden kann, muss zunächst eine Grundlagenermittlung (Erstellung Lage- und Höhenplan, Bodensondierungen, Entwässerungskonzept etc.) erfolgen.
Nach Erstellung des Vorentwurfs gibt es noch viele weitere Planungsschritte bis der Bebauungsplan endgültig beschlossen wird. Den Ablauf eines Bauleitverfahrens (im Regelverfahren) führen wir nachfolgend auf:
Contact for questions
Herr Wulf
Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Telephone: 04356-9949323
Email WebsiteOnline participation
Hinweise und Anregungen zum potentiellen Wohnbaugebiet in der Gemeinde Ascheffel
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei der Bürgerbeteiligung nicht auf Ihre Fragen eingehen können. Für Fragen eignen sich stattdessen die Sitzungen der Gemeindevertretung und –ausschüsse.
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Welche Anregungen und Hinweise möchten Sie Ihrer Gemeindevertretung zu dem geplanten Wohnbaugebiet mitgeben?
Welche Anregungen und Hinweise möchten Sie Ihrer Gemeindevertretung zu dem geplanten Wohnbaugebiet mitgeben?
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