Groß Wittensee | Bebauungsplan Nr. 17 - Neubau von Schule und Turnhalle sowie Wohnbebauung
Da der Grundschulstandort in Groß Wittensee keine Erweiterungsmöglichkeit bietet, soll eine Schule mit höheren Kapazitäten gebaut werden. Auch der Bau einer Turnhalle und Bauplätze sind geplant. Hierzu möchte die Gemeinde Ihre Anregungen erfahren.
Darum geht‘s
Aufgrund mangelnder Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten am derzeitigen Grundschulstandort in Groß Wittensee, besteht der Bedarf, eine Schule mit erhöhten Kapazitäten neu zu bauen. Dies ist auch notwendig, da zukünftige rechtliche Vorgaben für Größe und Ausstattung der Schule zu erfüllen sind.
Ergänzend zur Schule soll eine Ein-Feld-Turnhalle gebaut werden. Auch hier besteht ein nachweisbarer Bedarf. Im Rahmen einer Online-Petition haben bereits 247 Personen den Wunsch nach einer gemeindeeigenen Turnhalle für Groß Wittensee zum Ausdruck gebracht. Es wurden im Rahmen der Petition Argumente wie die Steigerung der Attraktivität und die Schaffung guter (Bildungs)-Angebote für die Schul- und Kindergartenkinder genannt.
Zudem möchte die Gemeinde weitere Wohnbauplätze zur Verfügung stellen, nach denen aktuell ein hoher Bedarf besteht. Die Grundstücke des letzten Baugebietes (B-Plan Nr. 14 „Im Wiesengrund“) sind bereits nahezu vollständig bebaut – Verfügbarkeiten bestehen nicht mehr. Vorgesehen ist für Schule, Turnhalle und Wohnbebauung das Gebiet nördlich der Straße Lehmberg, östlich des Kirchhorster Weges und westlich der Mühlenstraße.
Bei der Planung steht die Gemeindevertretung noch ganz am Anfang. Daher werden Sie als Bürgerinnen und Bürger genau jetzt im Rahmen dieser Online-Beteiligung eingebunden. Fragen zum Vorhaben können erst nach Abschluss der Beteiligung beantwortet werden. Dies wird gebündelt in einem Ergebnisdokument zur Beteiligung (Klick Bereich Ergebnis) erfolgen.
Die Gemeinde möchte frühzeitig Ihre Anregungen und Hinweise zur Bebauungsplanung aufnehmen. Das beauftrage Planungsbüro und die Gemeindevertretung werden sich mit Ihren Anregungen befassen und sie soweit möglich bei der weiteren Planung berücksichtigen.
Der Plangeltungsbereich wird in folgender Skizze dargestellt:
Skizze in guter Qualität herunterladen (PDF)
Der Plangeltungsbereich erstreckt sich auf das Flurstück 29/4, Flur 1, Gemarkung Groß Wittensee sowie einem Teilbereich des Flurstücks 14/6, Flur 1, Gemarkung Groß Wittensee.
Erste Überlegungen zu Bauplätzen und Planung
Ziel der Planung ist es, auf der Fläche die planerischen Voraussetzungen für den Neubau der Schule und einer Ein-Feld-Turnhalle im südwestlichen Teil des Areals zu schaffen.
Im mittleren Teil des Areals, oberhalb der Straße Eekholl könnten, mit deutlichem Abstand zur vorhandenen Bebauung, Bauplätze für ca. 7 – 9 Einfamilienhäuser ausgewiesen werden.
Im nördlichen Bereich des Areals sind weitere Bauplätze für ca. 17 Einfamilien- oder Doppelhäuser geplant, die auch als altersgerechte Bungalows gebaut werden könnten. Ergänzend stellt sich die Gemeinde ca. 4 – 6 Mehrfamilienhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen vor, die ebenfalls altersgerecht bzw. barrierefrei ausgebaut werden könnten. Ggf. könnten auch Wohneinheiten im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus realisiert werden.
Eine verkehrliche Erschließung ist über die Straße Lehmberg vorgesehen.
Bei den Angaben zur möglichen Anzahl der Bauplätze handelt es sich um erste Überlegungen von Planungsbüro und Gemeinde, die noch geändert oder abgewandelt werden können.
Aktueller Stand und Vorgehensweise
Die Gemeinde hat einen sogenannten Aufstellungsbeschluss (nach §2(1) BauGB) gefasst. Das bedeutet, dass die Gemeinde erste Überlegungen zu den Planungszielen (hier: Schule, Turnhalle und Bauplätze) angestellt hat. Außerdem hat die Gemeindevertretung dem Planungserfordernis und den Planungszielen grundsätzlich zugestimmt. Der Bebauungsplan befindet sich zu diesem Zeitpunkt allerdings noch im Stadium des frühen Entwurfs und spiegelt nur die groben inhaltlichen Vorstellungen wider.
Im nächsten Schritt möchte die Gemeinde Ihre Anregungen erfahren und darüber in ihren Sitzungen beraten. Anschließend wird ein Vorentwurf für die Bebauung der Fläche erstellt. Sie erhalten – voraussichtlich im Sommer 2022 – die Möglichkeit auch zum Vorentwurf noch einmal Ihre Anregungen zu äußern.
Nach Erstellung des Vorentwurfs gibt es noch viele weitere Planungsschritte bis der Bebauungsplan endgültig beschlossen wird. Diese Schritte führen wir nachfolgend auf:
Das gesamte Verfahren, das eine Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplans beinhaltet, wird regelmäßig im Rahmen der Sitzungen von Bauausschluss und Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Wittensee beraten.
Kosten und Investor
Der Gemeinde entstehen durch das Planaufstellungsverfahren allenfalls anteilige Kosten (für den Bereich des künftigen Schulgrundstücks). Es ist angedacht, eine Kostenübernahmeerklärung mit dem Investor der geplanten Wohnbebauung, der Fa. Paasch Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, abzuschließen.
Contact for questions
Amt Hüttener Berge
-Der Amtsdirektor-
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Telephone: 04356 9949-323
Email WebsiteOnline participation
Anregungen zu einem Bebauungsplan mit Neubau von Schule und Turnhalle sowie Wohnbebauung
Kurzbeschreibung
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Wie lauten Ihre Anregungen für die Gemeindevertretung?
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Final Results
Bei der Planung steht die Gemeindevertretung noch ganz am Anfang. Daher werden Sie als Bürgerinnen und Bürger genau jetzt im Rahmen dieser Online-Beteiligung eingebunden. Klicken Sie oben auf "Folgen", um per Mail über Neuigkeiten zum Thema informiert zu werden. Hier erhalten Sie die Möglichkeit, Anregungen zum Bebauungsplan - Neubau von Schule und Turnhalle sowie Wohnbebauung zu veröffentlichen. Ihre Mitbürgerinnen, Mitbürger und die Gemeindevertretung werden Ihre Beiträge lesen. Fragen zum Vorhaben können erst nach Abschluss der Beteiligung beantwortet werden. Dies wird gebündelt in einem Ergebnisdokument zur Beteiligung erfolgen.
Die Gemeinde möchte frühzeitig Ihre Anregungen und Hinweise zur Bebauungsplanung aufnehmen. Das beauftrage Planungsbüro und die Gemeindevertretung werden sich mit Ihren Anregungen befassen und sie soweit möglich bei der weiteren Planung berücksichtigen.
Die Gemeinde hat einen sogenannten Aufstellungsbeschluss (nach §2(1) BauGB) gefasst. Das bedeutet, dass die Gemeinde erste Überlegungen zu den Planungszielen (hier: Schule, Turnhalle und Bauplätze) angestellt hat. Außerdem hat die Gemeindevertretung dem Planungserfordernis und den Planungszielen grundsätzlich zugestimmt. Der Bebauungsplan befindet sich zu diesem Zeitpunkt allerdings noch im Stadium des frühen Entwurfs und spiegelt nur die groben inhaltlichen Vorstellungen wider.
Im nächsten Schritt möchte die Gemeinde Ihre Anregungen erfahren und darüber in ihren Sitzungen beraten. Anschließend wird ein Vorentwurf für die Bebauung der Fläche erstellt. Sie erhalten – voraussichtlich im Sommer 2022 – die Möglichkeit auch zum Vorentwurf noch einmal Ihre Anregungen zu äußern.
Das gesamte Verfahren, das eine Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplans beinhaltet, wird regelmäßig im Rahmen der Sitzungen von Bauausschluss und Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Wittensee beraten.